Die Benutzung der SB-Waschanlage erfolgt unter Zugrundelegung der nachfolgenden Bedingungen: Die Anweisungen des Betreibers sind zu beachten, den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
Schwamm und Eimer sowie die Verwendung mitgebrachter Reinigungsmittel ist verboten.
Das Reinigen von Pferdeanhängern und landwirtschaftlichen Fahrzeugen ist nicht gestattet, bei Zuwiderhandlung erfolgt Anzeige.
Bei Verlassen des Waschplatzes ist darauf zu achten das dieser sich im sauberen Zustand befindet, bei starker Verunreinigung bitte groben Schmutz entfernen.
Reparatur- und Wartungsarbeiten sind nicht gestattet.
In die vorhandenen Müllbehälter darf nur Abfall aus der unmittelbaren Fahrzeugreinigung eingeworfen werden.
Kaltreiniger und Fremdwaschmittel sind nicht zulässig. Ein Verstoß gegen die o.g. Reinigungsrichtlinien kann zu einer erheblichen Umweltbelastung führen, so daß Stoffe nicht durch die Filteranlage ausgefiltert werden und ins Abwasser gelangen. Wer hierdurch dazu beiträgt verstößt gegen gesetzl. Vorschriften und macht sich strafbar! Für ein Bußgeld, das dem Anlagenbetreiber entsteht, wird der Verursacher haftbar gemacht.
Der Benutzer hat sich vor Inbetriebnahme der Geräte davon zu überzeugen, daß sich diese in einem einwandfreien Zustand befinden, bei äußerlich erkennbaren Mängeln ist ein anderer Waschplatz zu benutzen.
Bei Schäden durch Nichtbeachtung dieser Benutzungs- bzw. Bedienungsvorschriften haftet der Anlagenbetreiber nicht.
Achtung! Bei Frost wird nicht gestreut. Betreten und Benutzen der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr.
Auf dem Gelände ist Schritt zu fahren. Es gilt die STVO.
Sollte eine Bedingung oder ein Teil derselben ungültig sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen unberührt.